Lutherrose

Schreiben an die Tschechische Botschaft

Bundesk. Schröder

Heinz Drews Hamburg, den 17. Januar 2002

Postfach 605475

22249 Hamburg

Herrn Aktenzeichen:

Gerhard Schröder 012- K 000 638/89/0016

Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

Bundeskanzleramt

Breite Straße 3

10178 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Bevor ich mein politisches Anliegen vor Ihnen ausbreite, wie ich es in der Vergangenheit schon mehrfach getan habe, wünsche ich Ihnen zu Beginn des neuen Jahres ein erfolgreiches Wirken in Ihrem Amt und für Sie persönliches Wohlergehen.

Am 27. Dezember 1999 habe ich erstmals ein Schreiben an Sie gerichtet. Darin habe ich Sie informiert über einen Rechtsstreit mit der Freien und Hansestadt Hamburg, der gegenwärtig anhängig ist beim Hanseatischen Oberlandesgericht. In einem ausführlichen Schreiben, das am 17. Januar 2000 in Ihrem Auftrag ergangen ist, wurde ein Interesse bekundet am weiteren Verlauf des Verfahrens. Es ist nicht möglich und auch nicht notwendig alle Vorgänge zu übermitteln, die sich umfangreich gestaltet haben. Zur juristischen Seite des Verfahrens füge ich einen Schriftsatz vom 2.Mai 2000 an das Bundesverfassungsgericht, mit dem Antwortschreiben vom 11. Mai 2000 zur Information und mit der Bitte um Kenntnisnahme des Inhalts als Ablichtung bei. Das Bundesverfassungsgericht wird von mir laufend und in allen Einzelheiten über den Verlauf des Verfahrens unterrichtet.

Um einen Einblick in die politische Seite des Verfahrens zu gewähren, habe ich ein Schreiben vom 1.Oktober 2001 an den damaligen Vorsitzenden der CDU-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft und jetzigen Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Herrn Ole von Beust, beigefügt, mit dem persönlichen Antwortschreiben vom 18. Oktober 2001 und der darauf erfolgten Erwiderung vom 22. Oktober 2001.

Das genannte Schreiben, das Ole von Beust an mich gerichtet hat, liegt inhaltlich teilweise auf der gleichen Linie wie das oben erwähnte Schreiben vom 17. Januar 2000. Offensichtlich wird mir der Dialog verweigert, weil meine politische Tätigkeit mit einem juristischen Verfahren verknüpft ist.

Mein besonderer Hinweis soll dem beigefügten Schreiben vom 8. November 1997 an Spiegel-Herausgeber, Herrn Rudolf Augstein, gelten und Rudolf Augsteins Antwortschreiben vom

17. November 1997. Das Antwortschreiben erweckt den Eindruck, als ob ich um ein persönliches Gespräch gebeten hätte. Das ist nie der Fall gewesen. Rudolf Augstein hat es auf diese Weise sorgfältig vermieden, zum Inhalt meines Schreibens Stellung zu beziehen.

In meinem Schreiben an Rudolf Augstein wird einiges ausgeführt zum christlichen Widerstand gegen das NS-Regime. Weder der sozialdemokratische noch der christliche noch der kommunistische Widerstand in Deutschland haben von internationaler Ebene aus Solidarität und Unterstützung erfahren. Vom national-konservativen Widerstand soll in diesem Zusammenhang einmal Abstand genommen werden. Der Widerstand in Deutschland war auf sich allein gestellt und wurde von außen allein gelassen. Sir Winston Churchill hat das nach dem Zweiten Weltkrieg offen eingeräumt. Wie anders wäre die Geschichte verlaufen, wenn dem deutschen Widerstand auch nur annähernd soviel Beachtung geschenkt worden wäre, wie sie das Hitler-Regime so überreichlich in Anspruch nehmen konnte. Es ist besonders auffällig, dass diese Thematik in der Öffentlichkeit, in der Politik, in der Presse und in den Bildungseinrichtungen keinen Niederschlag findet.

In einem Schreiben vom 31. Januar 2000 an Sie habe ich bereits dargestellt, wie es dem sozialdemokratischen Widerstand in der Zeit der NS-Herrschaft ergangen ist. Und es waren nicht wenige aus der Sozialdemokratie, die alles eingesetzt haben, was ein Mensch einsetzen kann, um dem Unheil zu widerstehen und es abzuwenden. Schon am 31. Januar 1933 hatte das „Hamburger Echo“ in großer Aufmachung dazu aufgefordert, mit der Grundtendenz: „Jetzt erst recht“.

Für mich ergeben sich Fragen, die mit meinem Geschichtsstudium und mit meiner politischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Warum darf mit der Tendenz, wie ich sie in diesem Schreiben Ihnen gegenüber in wenigen Sätzen umrissen habe, nicht ungehindert geforscht und veröffentlicht werden, gemäß GG Art. 5 Abs. 1 und 3? Befinden wir uns in einer Situation vergleichbar der nach dem Ersten Weltkrieg, wo unter Androhung militärischer Gewalt ein Geschichtsbild erzwungen wurde? Soll die Zukunft Europas so gestaltet werden? Um das gleich klarzustellen, mir geht es um einen Dialog, der wegführt vom Vergeltungsdenken. Einen Dialog, der eine Begegnung in versöhnlichem Geist ermöglicht.

Ich habe nie den Anspruch erhoben, die allein richtige Sicht der Dinge zu besitzen. Jeder kann dem, was Inhalt meiner Veröffentlichungen ist, mit Ablehnung begegnen. Jeder kann es unternehmen, von mir erfolgte Darstellungen historischer Vorgänge und ihre Interpretation zu widerlegen.

Das ist nie irgendwo geschehen.

Allerdings müsste ich darauf bestehen, dass es in dem Rahmen geschieht, wie er im Grundgesetz in den unveräußerlichen Grundrechten abgesteckt ist.

Keine deutsche Bundesregierung kann Verträge schließen oder sich auf außenpolitische Rücksichtsnahmen einlassen, die im Widerspruch zum Grundgesetz, der bundesdeutschen Verfassung, stehen, das ist meine politische und juristische Überzeugung.

1955 war das Jahr in dem der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, zu einem Staatsbesuch nach Moskau gefahren ist. Während der Verhandlungen ist der damalige sowjetische Außenminister Molotow dem deutschen Bundeskanzler mit politisch-moralischen Vorstellungen entgegengetreten. Konrad Adenauer hat Molotow daraufhin die Frage vorgelegt: „ Wer hat eigentlich den Pakt mit Hitler geschlossen, Sie oder ich?“ Dazu ist später angemerkt worden, Adenauer habe das nicht in der Deutlichkeit gesagt, sondern es diplomatisch formuliert. Auf solche Spitzfindigkeiten kann bestimmt verzichtet werden. An die so gestellte Frage anknüpfend, hat Adenauer auch die Westmächte mit Kritik bedacht, weil sie das Hitler-Regime nicht nur geduldet, sondern es massiv begünstigt und gefördert hatten. Die damalige sowjetische Führung ist darauf nicht eingegangen, sie und einige ihrer Nachfolger haben es vorgezogen, das Hitler-Regime als politisches Instrumentarium zu nutzen, um ihre Machtpolitik gegen Deutschland rechtfertigen zu können. Adenauer hat seine Positionen nicht in einem rechthaberischen Geist vertreten, ihm ging es darum, einen Prozess der Verständigung in Gang zu setzen.

Das Wiedergutmachungsabkommen mit Israel hat Adenauer ohne „eigene Mehrheit“ durch den Bundestag gebracht.

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