| Die Herrschaft der NSDAP Am 30. Januar 1933 begann in Deutschland die Herrschaft der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) mit Adolf Hitler(1889- 1945) an ihrer Spitze. Sein Herrschaftsantritt war das Ende der Weimarer Republik und das Ende der Demokratie in Deutschland. Die Weimarer Republik hat eine Vorgeschichte. Ihr politisches Sein kann von dieser Vorgeschichte nicht getrennt werden. So hat auch die Herrschaft der NSDAP eine Vorgeschichte als Voraussetzung für ihre Entwicklung. Das Versagen der Demokratie bildet diese Voraussetzung. Die Deutschen, hat es dazu geheißen, seien eben noch nicht demokratiefähig gewesen, ein obrigkeitsstaatliches Denken habe ein richtiges Demokratieverständnis verhindert. Das sind die gängigen Thesen, die seit Jahrzehnten hernieder regnen und das historische Erdreich tränken. Aus diesem so getränkten und gedüngten Boden sind Früchte empor gesprossen, die eine politische Landschaft gedeihen ließen. Diese Früchte und diese Landschaft einer kritischen Betrachtung zu unterziehen, wird gemeinhin als politisch inopportun angesehen. Am 19. Januar 1919 wählte Deutschland nach dem allgemeinen, gleichen, freien und geheimen Wahlrecht eine Nationalversammlung. Vor allen anderen Ländern auch denen, die heute als demokratisches Vorbild gelten, erhielten in Deutschland Frauen das Wahlrecht. In den USA erst am 16. August 1920 durch den 19. Zusatz zur amerikanischen Verfassung. Die demokratischen und republiktreuen Parteien,
zugleich auch die klassischen Oppositionsparteien im Reichstag der
Kaiserzeit, SPD, Zentrum und DDP (Deutsche Demokratische Partei), die linksliberalen im Parlament der Kaiserzeit, erhielten 1919 76% der Stimmen und bildeten eine Koalitionsregierung, die aber zerbrach, als die Bedingungen des Versailler Friedensdiktates der Deutschen Reichsregierung zur Unterschrift vorgelegt wurden. Bei der nächsten Reichstagswahl 1920 erreichten diese Parteien nur noch einen Stimmenanteil von 44%, der dann bis 1933 kontinuierlich bis auf 30% zurückging. 1919 erlangten die demokratie- und republikfeindlichen Parteien DNVP (Deutschnationale Volkspartei), NSDAP und KPD(Kommunistische Partei Deutschlands) 18% der Wählerstimmen, sie steigerten ihren Anteil kontinuierlich bis 1933 auf 64%. Dazwischen lag die DVP, sie hatte die Nationalliberalen der Kaiserzeit in sich aufgenommen, und stellte einen der bedeutendsten Politiker der Weimarer Zeit: Den Reichskanzler und Reichsaußenminister Gustav Stresemann(1878-1929), 1923 kurze Zeit Kanzler, dann bis 1929 Außenminister. Während des Ersten Weltkrieges bis zu seinem Ende hin war vom amerikanischen Präsidenten Wilson bemängelt worden, das Deutsche Reich verfüge über keine vom Volk legitimierte Regierung. Diese Sicht bedarf einer Korrektur. Der Reichstag der Kaiserzeit wurde nach dem freien, gleichen und geheimen Wahlrecht von 1871 gewählt. Es war das fortschrittlichste Wahlrecht, das es damals gab. Wenn auch der Reichstag in seiner Kompetenz eingeschränkt war so konnten doch die anderen Verfassungsorgane: Der Kaiser, der Kanzler, die Regierung und der Bundesrat nicht am Reichstag vorbei regieren. Der Reichstag war eine demokratisch legitimierte Institution. Außerdem war das Deutsche Kaiserreich ein Rechtsstaat. Als Kaiser Wilhelm II. sich 1911 eines Domänenpächters in Elbing, Ostpreußen, entledigen wollte, hatte er zu Mitteln gegriffen die den Domänenpächter veranlassten den Kaiser zu verklagen. Der Kaiser verlor den Prozess durch alle Instanzen, bis hin zum Reichsgerichtshof in Leipzig. Ob das im freiheitlichen Rechtsstaat, auf den so gern das Hohelied gesungen wird, auch möglich wäre, das darf getrost gefragt werden. Außenminister Stresemann hatte über Jahre in zähen Verhandlungen versucht die Bedingungen der Versailler Verträge zu mildern, vergeblich. Er habe alles gegeben und nichts bekommen, das gab er einem britischen Journalisten wenige Wochen vor seinem Tode 1929 zu verstehen. Hitler bekam dann alles bis unmittelbar vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, alles, was immer er nur wollte. So konnte das Verhängnis seinen Lauf nehmen. |