Lutherrose
 
    Angela Merkel
Israelische Botschaft

Heinz Drews                                                                        Hamburg, den 12. September 2007

Sierichstraße 106

22299 Hamburg

 

 

Frau

Dr. Angela Merkel

Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

Bundeskanzleramt

Breite Straße 3

10178 Berlin

 

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Am 20. November 2006 ist von mir ein Schreiben an die Botschaft der Republik Polen ergangen, das am 29. November 2007 vom Gesandten- Botschaftsrat, Herrn Wojciech Pomianowski, beantwortet worden ist. Darauf habe ich am 14. Dezember 2006 erwidertet.

Alle drei Schreiben sind für die Bundeskanzlerin zur Information und mit der bitte um Kenntnisnahme des Inhalts als Kopien beigefügt.

Wenige Wochen danach hat die Bundeskanzlerin auf der Halbinsel Hela dem polnischen Ministerpräsidenten, Herrn Jaroslaw Kaczynski, versichert, die Geschichte werde nicht umgeschrieben. Solche Sätze sind in letzter Zeit mehrfach geäußert worden. Was genau damit gemeint ist, hat sich bisher nicht eindeutig klären lassen. Der polnische Ministerpräsident hat sich auf dem letzten EU- Gipfeltreffen in Brüssel, das noch unter der deutschen Ratspräsidentschaft stattfand, jedenfalls an die von der deutschen Bundeskanzlerin auf der Halbinsel Hela ausgegebene Richtlinie gehalten. Er hat die Geschichte so interpretiert, wie es in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg üblich geworden ist, und er hatte dabei ganz Europa gegen sich. Das ist schon ein wenig merkwürdig. Der oben angeführte Schriftwechsel mit der Polnischen Botschaft ist aus gegebenen Anlass dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Ablichtung übermittelt worden.

Am 9. Mai 2007 hat der Präsident der Russischen Föderation, Herr Wladimir Putin, anlässlich der zweiundsechzigjährigen Wiederkehr der deutschen Kapitulation ebenfalls versichert, die Geschichte werde nicht umgeschrieben. Er liegt hier also mit der deutschen Bundeskanzlerin auf einer Linie.

Die gegenwärtige Geschichtsdarstellung, die weltweit Anerkennung gefunden hat, gründet sich auf den Überleitungsvertrag, ein Vertrags- und Gesetzeswerk, das der Bundesrepublik Deutschland im Mai 1952 und im September 1990 im Rahmen den 2 plus 4 Verhandlungen aufgezwungen worden ist. Ein Qualitätsunterschied muss dabei berücksichtigt werden: Im Mai 1952 stand Deutschland noch unter alliierter Militärverwaltung.

Der Überleitungsvertrag ist eine Neuauflage des Versailler Friedensdiktates, diesmal ohne französische Mitwirkung. An dem System von Yalta und Potsdam war Frankreich nicht beteiligt, zumindest nicht als Hauptakteur. Die Existenz des Überleitungsvertrages wird vor der deutschen und der Weltöffentlichkeit sorgfältig im Verborgenen gehalten. Informationen zum Überleitungsvertrag sind im Internet zu finden unter: www.hisverjus.de und dort unter der Themenleiste „Überleitungsvertrag".

Der Überleitungsvertrag ist verfassungswidrig. Mit zahlreichen Veröffentlichungen habe ich gegen die Bestimmungen des Überleitungsvertrages verstoßen. Aus diesem Grunde hat mir vorauseilender deutscher Gehorsam zwei Entmündigungsverfahren angedeihen lassen.

Eine von mir beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde am 24. November 2006 erneut nicht zur Entscheidung angenommen. Der entsprechende Bescheid ist als Ablichtung beigefügt, zusammen mit dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Dezember 2006.

Ich hatte an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Herrn Prof. Dr. Dres h. c. Hans Jürgen Papier, zuvor mehrere Schreiben gerichtet.

Ich hatte weiterhin dem Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, dass, solange der Überleitungsvertrag Bestandteil der bundesdeutschen Gesetzgebung ist, die Bundesrepublik Deutschland kein demokratischer Verfassungsstaat im Sinne des Grundgesetzes ist. Dem ist nicht widersprochen worden, wie es das Schreiben des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Dezember 2006 ausweist.

Inzwischen ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte damit befasst. Da mein „Vergehen" eine Verletzung internationaler Abmachungen zum Inhalt hat, ist es recht und billig, wenn ein international besetztes Gericht wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, ein Urteil fällt.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Drews34

  
  
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