Heinz Drews Hamburg, den 9. Juni 2004 Postfach 605475 22249 Hamburg Französische Botschaft Pariser Platz 5 10117 Berlin Am 9. Februar 2004 ist der Amerikanischen Botschaft und der Britischen Botschaft jeweils ein Schreiben zugeleitet worden. Beide Schreiben, die sich mit dem „Überleitungsvertrag“ auseinandersetzen, sind zur Information für die Französische Botschaft als Ablichtungen beigefügt. Was es mit dem „Überleitungsvertrag“ auf sich hat, kann im Internet unter: www.hisverjus.de und dort unter: „Wiedervereinigung/Aktuelle Themen“ abgerufen werden. Mit freundlichen Grüßen  |