Lutherrose
Botschaft des Staates Israel

Heinz Drews                                                                      Hamburg, den 15. Juli 2004

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22249 Hamburg

 

 

Botschaft des Staates Israel                                                 50 DREWS, Heinz

Schinkelstraße 10

14193 Berlin

Am 9. Februar 2004 ist der Amerikanischen Botschaft und der Britischen Botschaft sowie   am 9. Juni  2004 der Französischen Botschaft und der Botschaft der Russischen Föderationjeweils ein Schreiben zugeleitet worden. Alle vier Schreiben sind zur Information für die Israelische Botschaft als Ablichtungen beigefügt.

Der Inhalt dieser Schreiben nimmt Bezug auf den „Überleitungsvertrag“, worum es darin geht kann im Internet unter: www.hisverjus.de und dort unter: Wiedervereinigung/Themen abgerufen werden.

Vor der israelischen, der deutschen und der Weltöffentlichkeit ist dieser Vertrag verborgen gehalten worden und auch verborgen geblieben, und somit dem öffentlichen Bewusstsein entrückt worden. Die Gründe für diese Verfahrensweise ließen sich leicht ermitteln. Was nach dem Ersten Weltkrieg schonungslos und offen betrieben wurde, wird jetzt hinter einem politischen Schleier versteckt gehalten. Der damit verbundene Ausbeutungsprozess kann so um so rücksichtsloser betrieben werden.

In der Weimarer Republik konnte über das Versailler Friedensdiktat immerhin noch offen diskutiert und ein Dialog geführt werden, das wird analog zum „Überleitungsvertrag“, mit dem dasselbe politische Ziel verfolgt wird wie ehedem, sorgfältig vermieden.

Viele der gegenwärtigen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen erinnern an die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen.

Dem wachsamen politischen Auge sind auch Tendenzen nicht verborgen geblieben, die darauf abzielen, aus allem wieder eine jüdische Schuld zu konstruieren. Bislang sind solche Unternehmungen gescheitert, die Gefahr ist darum aber noch lange nicht gebannt.

         Mit freundlichen Grüßen
     Heinz Drews

 

Überleitungsvertrag

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