BUNDESKANZLERAMT
Berlin,
den 17. Januar
2000
Telefon
030 I 4000 - 2548
oder
030 I
4000 0 (Vermittlung)
012 - K 000
638/89/0016
(Bei Antwort bitte
angeben)
Herrn
Heinz Drews
Postfach 605 475
22249 Hamburg
Sehr geehrter Herr Drews,
der Bundeskanzler hat mich beauftragt,
Ihnen für Ihr Schreiben vom 27. Dezember und für Ihr Vertrauen zu danken.
Von Ihren Ausführungen wurde aufmerksam
Kenntnis genommen..
Lassen Sie mich grundsätzlich auf Folgendes
hinweisen:
Nach dem Grundgesetz sind die Gerichte
unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Keine Regierungsstelle darf daher
in schwebende gerichtliche Verfahren eingreifen oder Entscheidungen der
Gerichte aufheben oder abändern. Die Entscheidungen können nur innerhalb der
Gerichtsbarkeit, vor allem durch die Anrufung höherer Gerichtsinstanzen,
geändert werden.
Auch weiterhin dürfen Rechtsauskünfte von
hier aus nicht erteilt werden, denn dafür sind die rechtsberatenden Berufe,
insbesondere die Rechtsanwälte zuständig.
Unter Umständen können Sie gegen eine
verhältnismäßig geringe Gebühr Beratungs-oder Prozesskostenhilfe in Anspruch
nehmen.
Die Obersten Landesbehörden üben -
unbeschadet der erwähnten Eigenständigkeit der Gerichte -
die Dienstaufsicht über die Justizbehörden
ihres Geschäftsbereiches aus.
Bitte bedenken Sie aber, dass Ihre Eingabe
an den Bundeskanzler und deren Weiterleitung an die genannte Oberste
Landesbehörde kein Ersatz für ein Rechtsmittel gegen den Gerichtsentscheid
ist und eine etwa laufende Rechtsmittelfrist nicht unterbricht.
Aus den genannten Gründen und wegen
fehlender Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes darf ich um Verständnis
dafür bitten, dass ich nicht den Eingang jedes Ihrer angekündigten
Schreiben bestätigen werde. Unbeschadet davon werden Ihre Schreiben jedoch
aufmerksam zur Kenntnis genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Heppner
Haus-/Lieferanschrift
Briefanschrift
Telex Telefax
Schloßplatz
1, 10178
Berlin 11012
Berlin
302 360 bkb
030 I 40 00- 23 5
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